Hier finden Sie uns
Harald Friedrich

Mainzer Radsportverein

1889 e.V.

Postadresse:
Heiligkreuzweg 85
55130 Mainz

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Versammlungsadresse

Ristorante Pizzeria

L'Italiana

Heiligkreuzweg 104,

55130 Mainz

Hier

Stammtisch Mitglieder und Freunde

2. Montag im Monat
 
Radsporthalle
Mainz-Hechtsheim
Heuerstrasse 42,
Eingang Anna-Stenner-Straße
55129 Mainz-Hechtsheim

Kontaktaufnahme

Mainzer Radsportverein 1889 e.V.

Herzlich willkommen

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14. März 2024 

Nächster Stammtisch für Mitglieder und Freunde

Montag 8. April 2024  19:30 Uhr

Stammtisch 4/2024

Ristorante und Pizzeria L'Italiana

Heiligkreuzweg 104  55130 Mainz 

Karte

MRSV Radsportwochenende 2024

3B GRAVELRIDE / WINDRÄDER-RTF 

Ab Anfang März kann man sich anmelden. Wird rechtzeitig geschaltet

4. Mai 2024 – 5. Mai 2024

Kalender

Rund um die zweite Auflage unseres Radsportwochenendes schottern wir mit Euch zwei Tage lang durch das rheinhessische Hügelland.

Informationen

Rad-Rennsport Ergebnisse 2024

Riese & Müller MTB Rhein-Main-Cup 2024

Samstag, 6. Juli 2024 MTB Rennen Rhein-Main Cup

Leporello Museum

Sportbote der Landeshauptstadt Mainz

Neues aus der Sportabteilung

Technik-Lehrgang des BDR-Talentteams MTB

Bundesstützpunkt Kaiserslautern.

Mit dabei unser Nachwuchstalent Rosalie Sporn sowie unser ehemaliges Vereinsmitglied Lana Streit.

Bericht in RadNet


Trainerfortbildung in Bauschheim

Informationen

Radsport/MTB-Glossar

Für Interessierte, Eltern, Neueinsteiger

Als Liste zum Anschauen

Aktuelles auch auf Sportmember

Sportlerpass ausfüllbar

Radwegnutzung Pflicht!


Gibt es einen gekennzeichneten Radweg, muss ein Radler ihn nutzen. Tut er das nicht, kostet es nicht nur, im Falle eines Unfalls kann es schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Nürnberg (Az.: 6 O 68/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem konkreten Fall ignorierte ein Pedelecfahrer trotz klarer Beschilderung den Radweg und stieß mit einem Fußgänger zusammen. Er haftete allein für den entstandenen Schaden.
Radler müssen zwar nicht jeden vorhandenen Radweg nutzen, eine Pflicht dazu besteht aber, wenn Verkehrszeichen dazu auffordern. Das sind die Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), 241 (getrennter Geh- und Radweg) und 237 (Radweg).
Wer den Radweg trotz Aufforderung nicht nutzt, muss laut ADAC auch mit Bußgeldern ab 20 Euro rechnen. Davon gibt es aber auch Ausnahmen, so der Club: nämlich unter anderem dann, wenn die Benutzung nicht zuzumuten ist – etwa durch Hindernisse.


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